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   VGH Bayern, 06.06.2007 - 24 ZB 06.2048   

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https://dejure.org/2007,20834
VGH Bayern, 06.06.2007 - 24 ZB 06.2048 (https://dejure.org/2007,20834)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.06.2007 - 24 ZB 06.2048 (https://dejure.org/2007,20834)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 24 ZB 06.2048 (https://dejure.org/2007,20834)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbstdefinition eines Betroffenen als maßgebliches Kriterium zur Abgrenzung einer richtigen von einer falschen Tatsachenbehauptung; Vorliegen eines besonders unübersichtlichen oder schwierig zu ermittelnden Sachverhalts als Voraussetzung einer besonderen tatsächlichen ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; BayVSG Art. 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    [Allgemeines] Polizeirecht: Verfassungsschutzbericht, Milli Görüs, Milli Gazete, Tatsachenbehauptung, Hinreichend sorgfältige Recherche nicht dargelegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2006 - 1 S 2321/05

    Aufnahme einer Organisation in Verfassungsschutzbericht; materielle Beweislast;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2007 - 24 ZB 06.2048
    Mit Schriftsatz vom 28. Dezember 2006 hat der Kläger auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. November 2006 (Az. 1 S 2321/05) hingewiesen.

    Die Sachlage unterscheidet sich nicht von derjenigen, von der der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Berufungsurteil vom 24. November 2006 (Az. 1 S 2321/05, JURIS) ausgegangen ist.

    Das Verwaltungsgericht hat - ebenso wie später der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 24.11.2006 Az. 1 S 2321/05, JURIS) - zutreffend darauf hingewiesen, dass die allgemeine Darstellung des Zustandekommens von Quellenberichten, Behördenzeugnissen und Verfassungsschutzberichten kein Beleg dafür sein kann, dass im konkreten Fall eine ausreichende Überprüfung der V-Männer sowie der Richtigkeit ihrer Angaben stattgefunden hat.

    Aber auch wenn man diesen Maßstab nicht zugrunde legen und den Geheimschutzinteressen weitergehend Rechnung tragen wollte (vgl. VGH BW vom 24.11.2006 Az. 1 S 2321/05, JURIS), kann mit den vorgelegten Beweismitteln kein anderes Ergebnis erzielt werden.

  • BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02

    Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2007 - 24 ZB 06.2048
    Andererseits habe das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 3. Dezember 2004 (DVBl 2005, 590) anerkannt, dass solche Fakten im Rahmen der Überzeugungsbildung zu einer "Abrundung des Gesamtbildes" führen könnten.

    Der vom Bundesverwaltungsgericht im Vereinsverbotsverfahren gebildete Maßstab (Urteil vom 3.12.2004 Az. 6 A 10/02 DVBl. 2005, 590/591) unterscheidet dementsprechend auch nicht danach, ob ein Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO durchgeführt worden ist.

  • BVerwG, 03.08.1988 - 9 B 257.88

    Häftlingshilferecht - Beweisnotstand - Verwaltungsstreitverfahren - Materielle

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2007 - 24 ZB 06.2048
    Diesbezüglich wurde auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. August 1988 (NVwZ-RR 1990, 165) verwiesen.

    Die zur zuletzt angesprochenen Frage vom Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. August 1988 (NVwZ-RR 1990, 165) zum Häftlingshilferecht lässt sich zweifellos nicht übertragen.

  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2007 - 24 ZB 06.2048
    Daraus ergibt sich keine "Beweisnot" für den Beklagten, denn auch wenn der Fachsenat über den Antrag in der Sache entschieden hätte, hätte er keine Aussage darüber getroffen, ob der Inhalt der Akten die streitigen Tatsachen belegt, seine Entscheidung hätte sich nur darauf bezogen, ob ausreichende Gründe vorliegen, die Aktenvorlage zu verweigern (BVerwG vom 29.7.2002 BVerwGE 117, 8/10).
  • BVerwG, 27.02.2006 - 5 B 67.05

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2007 - 24 ZB 06.2048
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen zu kompensieren (vgl. BVerwG vom 27.2.2006 Az. 5 B 67/05).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2002 - 1 L 85/01
    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2007 - 24 ZB 06.2048
    a) Soweit der Beklagte einen Aufklärungsmangel rügt und darin einen Verstoß gegen die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 96 VwGO) erblickt, dass das Verwaltungsgericht keine Mitarbeiter außerbayerischer Ämter für Verfassungsschutz als Zeugen vernommen hat, gilt zu Lasten der Beklagten der Grundsatz, dass ein Verfahrensfehler dann nicht zur Zulassung der Berufung führen kann, wenn in der ersten Instanz nicht alle Möglichkeiten genutzt wurden, den gerügten Verfahrensfehler zu beseitigen (vgl. auch §§ 173 VwGO, 295 Abs. 1 ZPO; OVG MV vom 28.2.2002 NVwZ-RR 2002, 772).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2007 - 24 ZB 06.2048
    Hier habe der Beklagte die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2006, 207; AfP 2006, 349) nicht zur Kenntnis genommen.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2007 - 24 ZB 06.2048
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2007 - 24 ZB 06.2048
    Hier habe der Beklagte die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2006, 207; AfP 2006, 349) nicht zur Kenntnis genommen.
  • BVerfG, 04.10.1988 - 1 BvR 556/85

    Meinungsfreiheit - Unrichtige Tatsachenbehauptung - Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2007 - 24 ZB 06.2048
    Bei der Frage, ob eine Tatsachenbehauptung falsch oder richtig ist, ist auf die Selbstdefinition des Betroffenen abzustellen, wenn diesem Äußerungen in den Mund gelegt werden; dies ist nicht erst bei wörtlichen Zitaten, sondern immer schon dann der Fall, wenn der Betroffene jedenfalls dem Gesamteindruck des Lesers nach als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt wird (BVerfG vom 4.10.1988 NJW 1989, 1789 m.w.N.).
  • VG München, 17.12.2020 - M 30 K 18.5358

    Unterlassung der Erwähnung einer muslimischen Organisation in einem

    Nach diesen Maßstäben ist der Rechtsschutz gegen die Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht in erster Linie aber im Hinblick auf den konkreten Verfassungsschutzbericht zu suchen, der die jeweilige Erwähnung enthält, und regelmäßig darauf zu richten, dessen weitere Verbreitung mit der inkriminierten Erwähnung (BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 10 C 20.1417 - juris Rn. 31; B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 15.795 - juris Rn. 1; U.v. 6.7.2017 - 10 BV 16.1237 - juris Rn. 14) oder bestimmte Tatsachenbehauptungen (so bei BayVGH, B.v. 6.12.2007 - 24 ZB 06.2048 - juris Rn. 2 ff.) zu unterlassen.
  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 10 C 20.1417

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Verfahrens

    Rechtsschutz gegen die Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht ist in erster Linie im Hinblick auf den konkreten Verfassungsschutzbericht zu suchen, der die jeweilige Erwähnung enthält, und regelmäßig darauf zu richten, dessen weitere Verbreitung mit der inkriminierten Erwähnung (so z.B. bei BayVGH, B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 15.795 - juris Rn. 1; U.v. 6.7.2017 - 10 BV 16.1237 - juris Rn. 14; für den Fall der Erwähnung in einer Rede BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1609 - juris Rn. 16) oder bestimmte Tatsachenbehauptungen (so bei BayVGH, B.v. 6.12.2007 - 24 ZB 06.2048 - juris Rn. 2 ff.) zu unterlassen.
  • VGH Bayern, 16.06.2009 - 5 ZB 07.272

    Berufungszulassungsantrag; Darlegung; Einbürgerung; Ausschluss des

    Denn wie im rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 22. Mai 2006 (M 7 K 05.5, juris RdNr. 93 ff.; BayVGH vom 6.7.2007 Az. 24 ZB 06.2048) herausgearbeitet wurde, darf die Milli Gazete als Sprachrohr der IGMG bezeichnet werden (vgl. im einzelnen a.a.O., juris RdNr. 98 f.).
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